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Steuerberatung Joost
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Aufbewahrung von Belegen aus Thermopapier

Belege, die aus Thermopapier bestehen, wie z.B. Tankquittungen oder Einkaufsbons, verblassen schon nach kurzer Zeit und werden unleserlich. Das Finanzamt erkennt diese Belege bei einer späteren Betriebsprüfung nicht mehr an. Deshalb immer gleich die...

Nutzung eines Pkw im Betrieb

Verwenden Sie in Ihrem Betrieb einen oder mehrere Pkw, sind spezielle Besonderheiten des Um­satz­steu­errechts zu beachten:

Beschäftigung eines Ehepartners im Betrieb

Wollen Sie Ihren Ehegatten im Betrieb anstellen, ist dies i.d.R. möglich. Da die Finanz­ver­wal­tung solche Verträge aber mit Argusaugen betrachtet, sollten Sie unbedingt folgende Punkte beachten: