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Steuerberatung Joost
Drehbrückenstrasse 5-11
44147 Dortmund

Verwenden Sie in Ihrem Betrieb einen oder mehrere Pkw, sind spezielle Besonderheiten des Um­satz­steu­errechts zu beachten:

  • Zunächst ist der Umfang der privaten und betrieblichen Nutzung jedes einzelnen Pkw zu bestimmen;
  • Der private Nutzungsanteil unterliegt der Umsatzbesteuerung, weil der/die Unter­neh­mer /in so gestellt wird, als habe er/sie den Pkw an sich selbst vermietet;
  • Wird das Fahrzeug zu mehr als 50% der gesamten Nutzung für betriebliche Zwecke verwendet, ist entweder äußerst akribisch ein Fahrtenbuch zu führen, aus dem sich der private Anteil errechnen läßt;
  • Oder aber die private Nutzung ist pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises (Kaufpreises) im Zeit­punkt der Erst­zulassung pro Monat zu versteuern. Das gilt auch für Oldtimer-Fahrzeuge, also Fahrzeuge, die schon älter als z.B. 10 Jahre o.ä. sind;
  • Der Bruttolistenpreis ist dabei der UVP des Herstellers incl. der Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulas­sung.

(Die vorstehenden Themen können hier nur grob und unvollständig wie­der­ge­geben werden. Sie bedürfen einer umfäng­lichen per­sön­lichen Beratung; sprechen Sie uns gern dazu an.)