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Steuerberatung Joost
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44147 Dortmund

Wollen Sie Ihren Ehegatten im Betrieb anstellen, ist dies i.d.R. möglich. Da die Finanz­ver­wal­tung solche Verträge aber mit Argusaugen betrachtet, sollten Sie unbedingt folgende Punkte beachten:

  • Der schriftliche Arbeitsvertrag ist so zu gestalten, wie es unter fremden Dritten üblich ist;
  • Der Lohn / das Gehalt muß unbedingt auf ein Bankkonto gezahlt werden, über das der/die FirmenInhaber/in keine Verfügungsberechtigung hat. Baraus­zah­lun­gen sind zu vermeiden;
  • Es sollte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), Berlin, spä­te­stens mit Beginn der Beschäftigung eine sogenannte „Statusfeststellung“ beantragt werden.