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Steuerberatung Joost
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Belege, die aus Thermopapier bestehen, wie z.B. Tankquittungen oder Einkaufsbons, verblassen schon nach kurzer Zeit und werden unleserlich. Das Finanzamt erkennt diese Belege bei einer späteren Betriebsprüfung nicht mehr an.

Deshalb immer gleich die Thermopapier-Belege fotokopieren und mit der Kopie zusammen abheften. Sonst kann es unangenehme Überraschungen mit teuren Folgen geben.